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AGB      
 
 

MOONLIGHT PARK / Allgemeine Geschäftsbedingungen  (seit 2003)

(Stand: aktualisiert im Februar 2017)


Sehr verehrte Kunden,

damit wir Ihnen jederzeit sicheres und kostengünstiges Parken und einen reibungslosen Shuttle-Service zum Flughafen München und zurück anbieten können, sind im Rahmen der zwischen Ihnen und Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK zu treffenden Vereinbarung  bestimmte Abläufe und Richtlinien erforderlich. 

Durch die Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern Sie sich ein konkurrenzlos günstiges Preis/Leistungs-Angebot.

Wir bitten Sie deshalb, die folgenden AGB zu beachten und freuen uns darauf, Sie künftig
zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung unserer Tiefgaragen-Stellplätze finden Sie unter www.parkfly-service.de

A) Allgemeines

Im Rahmen Ihrer Reservierung schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit Parkfly-Service.
Für alle mit Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK) geschlossenen Verträge gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hiervon abweichende Klauseln sind im Rahmen der mit Parkfly-Service geschlossenen Verträge nicht wirksam.



1. Reservierungsannahme nur nach Bestätigung der AGB


Ein Vertrag mit  Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK kommt nur durch die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Ihr Vertragspartner ist somit das Mietwagenunternehmen Parkfly-Service. MOONLIGHT PARK ist ein Dienstleistungs-Produkt dieser Gesellschaft.

Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung auf der Internetseite  http://www.moonlightpark.de bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Bei Reservierung mittels E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar zu bestätigen.

 

2. Leistungsumfang

a)
Bereitstellung eines Stellplatzes auf einem Aussenparkplatz in Flughafen-Nähe

Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK verpflichtet sich zur Bereitstellung eines oder mehrerer Aussenstellplätze in Flughafen-Nähe als auch zu einem Shuttle-Service zum Abflugterminal und zur Abholung vom Ankunftsterminal nach Ankunft. Die vereinbarten Gebühren beinhalten alle unter diesem Punkt genannten Leistungen.

Uneingeschränkte Beförderungspflicht besteht für Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK nicht. Personen, die gegenüber dem Fahrpersonal ausfällig oder beleidigend werden oder einen alkoholisierten und / oder bedrohlichen Eindruck erzeugen, sind von allen Transferleistungen grundsätzlich und ohne Ausnahme ausgeschlossen.


b) Reservierungsannahme und -bestätigung


MOONLIGHT PARK nimmt Reservierungen grundsätzlich über die Internetseite  http://www.moonlightpark.de entgegen.

Ihre Reservierungsanfrage muss uns mindestens 24 Std. vor Ankunft bei
MOONLIGHT PARK vorliegen, um sicher bearbeitet werden zu können. Ein Anspruch auf einen Aussenparkplatz sowie auf unsere Shuttledienstleistungen besteht erst nach Annahme Ihrer Reservierungsanfrage durch MOONLIGHT PARK !


c) Shuttle-Service

Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK gewährleistet neben der bereitgestellten Parkmöglichkeit auch den Transfer zum Flughafen München / Abflugterminal sowie die Abholung vom Flughafen München nach Rückkehr von Ihrer Reise.

Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt.

Anspruch auf Beförderung vom Parkplatzgelände bis zum Flughafen München / Abflugterminal
besteht täglich ab 03.30 Uhr. Bei Eintreffen vor 03.30 Uhr erfolgt Beförderung gegen einen Aufpreis von 10 Euro und nur nach vorheriger Bestätigung durch  MOONLIGHT PARK.

Die Rückführung zu Ihrem auf unserem Aussenparkplatz abgestellten Fahrzeug, ist zu allen Tag- und Nachtzeiten gewährleistet, ist jedoch in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 03.30 Uhr mit einem Aufpreis von 10 Euro verbunden, da hierfür Fahrpersonal vorgehalten werden muss.

Die Rückführung zum geparkten PKW erfolgt im Zeitraum 05.00 Uhr bis 00.30 Uhr ca. 45 Minuten nach Rückkehr des MOONLIGHT PARK-Kunden zum Flughafen München als Abschluss seiner Reise.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rücktransfer in aller Regel im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgt und hierdurch die Rückfahrt erst dann stattfindet, wenn alle am Flughafen München im gleichen Zeitraum von plus/minus 10 Minuten angekommenen Kunden von  MOONLIGHT PARK aufgenommen werden konnten, bzw. der Shuttlebus mit einer Personenkapazität von acht Personen ausgelastet ist.
Ein Anspruch des  MOONLIGHT PARK-Kunden auf einen individuellen Rücktransfer besteht nicht. Im Rahmen des Transfers zum Abflugterminal und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Fahrgast unerwartete Wartezeiten auftreten, die von  MOONLIGHT PARK nicht zu beeinflussen und somit auch nicht zu verantworten sind und in Ausnahmefällen bis zu zwanzig Minuten betragen können.

B) Vertragliche Vereinbarung zwischen Parkfly-Service und Fahrgast / Kunde

Sämtliche mit Parkfly-Service  geschlossenen Verträge sind rechtsbindend und rechtswirksam.

1. Freibleibendes Angebot

Das von  MOONLIGHT PARK  mittels der Internetseite ww.moonlightpark.de oder via Werbung mittels Flyer, Radiospots und anderen Werbeträgern unterbreitete Angebot ist freibleibend.
Das Angebot wird erst durch die Bestätigung der Reservierungsanfrage durch  Parkfly-Service  bindend und rechtsgültig.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsinhalt der mit  Parkfly-Service geschlossenen Vereinbarung ist der von MOONLIGHT PARK bestätigte Reservierungsauftrag. Dieser beinhaltet ausschließlich den durch MOONLIGHT PARK zu erbringenden Parkplatzservice auf dem Aussenparkplatz Lilienthalstraße 1-3 im Gewerbegebiet 85399 Hallbergmoos sowie einen Shuttle-Service zum und vom Flughafen München am vorher durch den Fahrgast mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin zu den ebenfalls vorher mitgeteilten Zeiten. Auf weitere Dienstleistungen von  MOONLIGHT PARK besteht kein Anspruch seitens des Kunden.

3. Zustandekommen einer Reservierung
Eine Reservierung bei  MOONLIGHT PARK  kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung der Reservierungsanfrage zustande. Die Bestätigung erfolgt in aller Regel schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Reservierungsanfrage.

Anspruch auf einen PKW-Stellplatz sowie den angeschlossenen Shuttle-Service besteht ausschließlich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.

4. Stornierung des Reservierungsauftrages durch den Kunden
Ein durch eine schriftliche Reservierung zustande gekommener Vertrag zwischen  MOONLIGHT PARK und dem Kunden kann von diesem bis zu 48 Std. vor dem vereinbarten Reservierungsdatum ohne Stornokosten rückgängig gemacht werden.  

Reservierungsanfragen die in einem Zeitraum von 48 Stunden und geringer vor dem Anreisetag liegen und von  MOONLIGHT-PARK bestätigt wurden, können nicht mehr kostenlos storniert werden. Der Grund für die verspätete oder nicht erfolgte Stornierung ist für die Erhebung der Gebühren durch MOONLIGHT PARL nicht relevant. Ein Verzicht auf die Erhebung der Parkplatzgebühr durch MOONLIGHT PARK erfolgt nach Prüfung allenfalls aus Kulanz.
 
Erfolgt die Stornierung mindestens 2 Stunden vor der vereinbarten Ankunftszeit bei  MOONLIGHT PARK.  entsteht in Unabhängigkeit der für den Reservierungszeitraum anfallenden Parkgebühr, eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro. Eine spätere Benachrichtigung von  MOONLIGHT PARK führt unweigerlich zur vollständigen Berechnung der Parkplatzgebühren.

Handelt es sich um eine von  MOONLIGHT PARK bestätigte Reservierung,  die vom Kunden weder storniert noch eingehalten wird, werden somit die Gebühren, die durch die Reservierung zum Tragen kommen, von  MOONLIGHT PARK ohne weitere Prüfung der Gründe der Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Kunden von MOONLIGHT PARK vollständig in Rechnung gestellt.

Die vom Kunden eventuell angeführten Gründe für die Stornierung (Stau, Krankheit, sonstiges) des reservierten Parkplatzes können von MOONLIGHT PARK nicht berücksichtigt werden. MOONLIGHT PARK stellt in allen beschriebenen Fällen, die jeweilige Parkplatzgebühr vollständig in Rechnung.

5. Stornierung des Reservierungsauftrages durch  MOONLIGHT PARK

Eine Stornierung der von MOONLIGHT PARK bereits bestätigten Reservierungsanfrage durch MOONLIGHT PARK ist in aller Regel nicht möglich.

Ist Parkfly-Service nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, muss und wird Parkfly-Service eine adäquate Ersatzlösung für den Kunden zu gleichen Kosten (ohne Aufpreis) gewährleisten. Allerdings kann  Parkfly-Service  Reservierungsanfragen jederzeit und ohne Begründung sofort bei Anfrage ablehnen. Darüber hinaus unterliegt  MOONLIGHT PARK als Produkt von Parkfly-Service  keiner Beförderungspflicht. Personen mit auffälligem und/oder ausfälligem Verhalten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

C)
Haftung der Gesellschaft / Haftungsklauseln

1. Haftung für Fahrzeugschäden

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von  MOONLIGHT PARK  bereitgestellten Aussenparkplätze sowie das Zwischenparken am Treffpunkt Lilienthalstraße 1-3, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Parkfly-Service  übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt.
Parkfly-Service haftet zudem nicht für Brandschäden, Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. Diese Schäden lassen sich durch  Parkfly-Service nicht versichern und sind in allen Fällen von dem jeweiligen Verursacher zu regeln. In keinem Fall haftet  Parkfly-Service für vom Fahrer bzw. Kunden verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.  Für Schäden, die von einem Fahrer von  Parkfly-Service  verursacht wurden, haftet entweder  Parkfly-Service oder bei grob fahrlässigem Verhalten der Fahrer selbst.

Hinweis:
Die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung  haben auf dem gesamten Treffpunkt- und Parkareal Gültigkeit und sind zwingend einzuhalten. Auf dem gesamten Park- und Treffpunktgelände und in der vom Fahrer von  Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK als auch vom Fahrer des abzustellenden Fahrzeuges nur im Schritttempo gefahren werden. Auf dem gesamten Gelände gilt „rechts vor links“ . Eltern haften für Ihre Kinder.


2. Haftung für Personenschäden
Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Gesellschaft oder im Verlauf des durch-geführten Shuttle-Service selbstverschuldet oder durch andere Kunden verschuldet, auftreten, übernimmt Parkfly-Service.de / MOONLIGHT PARK keine Haftung.

3. Haftung für Gepäckbeschädigung
MOONLIGHT PARK übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände von Parkfly-Service.de oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

4. Haftung für verspätete Ankunft am Abflugterminal
MOONLIGHT PARK haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunftszeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden bei MOONLIGHT PARK.


D) Sonder-Transferkosten
Im Falle einer Individualfahrt ohne Parkvorgang stellt  Parkfly-Service durchgeführte Fahrten vom Aussenparkplatz Lilienthalstraße 1-3, Hallbergmoos zum Flughafen München, Abflugterminal und zurück mit jeweils 12 Euro pro einfacher Fahrt in Rechnung, sofern keine Parkleistung in Anspruch genommen wird. Auch zusätzliche Fahrten, die erforderlich werden, weil ein Kunde Reiseunterlagen oder andere Utensilien im Bus von MOONLIGHT PARK oder in seinem eigenen Fahrzeug vergessen hat, können von  MOONLIGHT PARK mit jeweils 12 Euro berechnet werden, sofern kein regulärer Transfer eines Fahrgastes zu diesem Zeitpunkt stattfindet, der einen Transfer ohnehin erforderlich machen würde. Sofern durch verspätete Ankunft des Kunden am Treffpunkt ein sofortiger Transfer zum Flughafen oder ein Individualtransfer ohne weitere Fahrgäste erforderlich wird, erhebt  MOONLIGHT PARK eine Transfergebühr von 10 Euro.

Kunden, die an einem anderen Tag als bei Reservierung angegeben, wieder am Flughafen München ankommen und  MOONLIGHT PARK über diese nicht planmäßige Rückkehr nicht bereits 24 Std. vor Ankunft am Flughafen München informiert haben und dadurch einen Individualtransfer erforderlich machen, müssen für diese Transferleistung die zusätzlichen Kosten in Höhe von 10 Euro begleichen.

 

E) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise

Die von  MOONLIGHT PARK auf der Internetseite http://www.moonlightpark.de publizierten Preise sind freibleibend und werden erst nach Annahme eines Reservierungsauftrages rechtsbindend.

Die von  MOONLIGHT PARK  publizierten Preise beinhalten mit Stand September 2011 einen Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 19%

2. Zahlungsbedingungen
Die von  MOONLIGHT PARK erbrachte Leistung ist am Tag der Rückkehr vollständig mit Barmitteln zu begleichen. Sollte die von MOONLIGHT PARK  erbrachte Leistung am Tag der Rückkehr nicht mit Barmitteln beglichen werden können, erfolgt Rechnungstellung mit einem 20% igen Preisaufschlag für zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

F) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die  auf der  Internetseite http://www.moonlightpark.de
publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf ab Dezember 2010. Bei Änderung einzelner Inhalte der AGB, haben die nicht veränderten Teile der AGB weiterhin Bestand und behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit.

Parkfly-Service / MOONLIGHT PARK
Lilienthalstraße 1-3 (Betriebsgelände)
85399 Hallbergmoos
Tel.: +49 163 300 50 50
E-Mail: info@parkfly-service.de
Internet: www.moonlight-park.de                                        Stand: aktualisiert im Februar 2017

 

 
 
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